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Vertragsparteien

von Verträgen, Instrumenten oder Konventionen, die sich mit dem humanitären Völkerrecht befassen,

sollten diese Vertragsparteien die Verletzung des Völkerrechts weder ermutigen noch unterstützen



Der Bundesregierung könnte über einige der folgenden Punkte nachdenken:

Artikel II der Völkermordkonvention (1951), ein internationaler Vertrag, zu dessen Vertragsparteien Israel (wie auch Deutschland) gehört, definiert Völkermord als:

    ... eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
      (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
      (b) Verursachung von schwerem körperlichern oder seelischem Schäden an Mitgliedern der Gruppe;
      (c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

Das Verbrechen des Völkermordes geht über die landläufige Vorstellung eines politisch koordinierten Massenmordes hinaus und umfasst die vorsätzliche Schwächung eines Volkes, seine Entbehrung von lebenswichtigen Ressourcen wie Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung. Personen, die für das Verbrechen des Völkermords strafrechtlich verfolgt werden können, können verantwortliche Machthaber, Amtsträger oder Privatpersonen sein (Artikel IV), wegen Mittäterschaft, öffentlicher Aufstachlung, Verschwörung und Versuch, Völkermord zu begehen (Artikel III).

Für den größten Teil des zwanzigsten Jahrhunderts waren Verstöße gegen UN-Menschenrechtsverträge nur selten einklagbar, doch mit dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (2002) wurde ein Mechanismus der Rechenschaftspflicht eingeführt, mit dem die politische Sackgasse, die durch das Veto der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat entsteht, umgangen werden kann. Eine Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten und Israel wurde im Mai 2021 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzt und hat unter anderem den Auftrag, die Urheber von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.

Abstrakt betrachtet ist das "Recht Israels auf Selbstverteidigung" eine nichtssagende Behauptung, über die beanspruchten Rechte von allen Völkern, die an eine politische Tautologie grenzt. Aber das ist nicht das, was Regierungsvertreter meinen, wenn man das Mantra skandiert - sonst gäbe es keines Risiko, sich öffentlich in ähnlicher Weise für die Rechte der Palästinenser oder die demokratisch gewählten Vertreter der Gazaner, die Hamas, einzusetzen. Materiell gesehen bedeutet die Proklamation von Israels Freunden oder Verbündeten, die asymmetrisch abgegeben wird, eine konstruktive Zustimmung und/oder besondere Unterstützung für israelische Militäroperationen. Wenn es sich dabei jedoch um Staaten handelt, die Vertragsparteien von Verträgen, Instrumenten oder Konventionen sind, die sich mit dem humanitären Völkerrecht befassen, sollten diese Vertragsparteien die Verletzung des Völkerrechts weder ermutigen noch unterstützen und darüber hinaus alles in ihrer Macht stehende tun, um solche Verletzungen durch andere Parteien zu verhindern oder beenden zu lassen, einschließlich der Verfolgung und gerichtlichen Verurteilung derjenigen, die schwere Verletzungen des Völkerrechts begangen haben. Das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen hat weit verbreitete Beweise für solche Verstöße in den besetzten palästinensischen Gebieten dokumentiert.

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